Jugendmedienschutz durch Gesetzesnovelle gestärkt

Heute debattiert der Deutsche Bundestag Änderungen des Jugendschutzgesetzes in zweiter und dritter Lesung. Mit einem Schutz vor Interaktionsrisiken, mehr Orientierung für Eltern und einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz passen wir den Kinder- und Jugendmedienschutz an das heutige digitale Zeitalter an.

Ich begrüße, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor Interaktionsrisiken, wie Cybermobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder auch Kostenfallen im Netz, geschützt werden. Wir schaffen Orientierung für Eltern und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen. Damit sollen die Risiken sichtbar werden.

Nationale und internationale Anbieter nehmen wir in die Pflicht, geeignete Schutzkonzepte, wie beispielsweise altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme, zu entwickeln und umzusetzen. Für eine bessere Rechtsdurchsetzung sorgt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Zusammenspiel mit der Kommission für Jugendmedienschutz und Jugendschutz.net.

Jugendliche und Kinder wachsen heutzutage selbstverständlich mit digitalen Medien auf. Das Kommunikationsverhalten und der Medienkonsum haben sich mehr und mehr auf das Internet und die sozialen Netzwerke verschoben. Deshalb ist es uns Sozialdemokrat*innen besonders wichtig, zu handeln und zeitgemäße Regelungen zu schaffen.