Ab dem Schuljahr 2026/27 wird stufenweise ein bundesweit gültiger Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschüler*innen eingeführt. Dieser soll zunächst für die erste Klassenstufe gelten und bis 2030 Jahr für Jahr bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Für die Umsetzung stellt der Bund Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder: Im Jahr 2026 sollen rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen.
Mit dem Rechtsanspruch wird die bestehende Lücke in der Ganztagsbetreuung von Kindern geschlossen. Wir setzen damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird die Chancen von Kindern verbessern, indem sie jetzt mehr Zeit zum Lernen bekommen. Das hilft allen Kindern in der Schule und insbesondere denen aus schwierigen sozialen Lagen. So schaffen wir konkret Chancengleichheit. Richtig ist jedoch auch, dass der Rechtsanspruch nicht ohne die nötigen Fachkräfte umgesetzt werden kann. Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, gemeinsam eine entsprechende Ausbildungsoffensive auf den Weg zu bringen.
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