Zur Forderung des Landeselternbeirates Grundschulen und Förderzentren nach Erstattung der Betreuungskosten erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
„Die Forderung des Landeselternbeirates, dass während der Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Aufgaben die anfallenden Betreuungskosten für ihre Kinder gänzlich erstattet werden, ist nicht mehr als recht und billig. Dass in Corona-Zeiten die Anforderungen an die Eltern besonders hoch sind, ist selbstverständlich.
Grundschüler*innen und Kinder mit besonderem Förderbedarf benötigen ausnahmslos Betreuung, während ihre Eltern in Konferenzen und anderen Aktivitäten stecken. Und gerade bei Schüler*innen mit Förderbedarf ist es nicht damit getan, dem Nachbarskind zehn Euro in die Hand zu drücken, sondern man braucht qualifizierte und damit teure Betreuer*innen. Das geht ganz schnell in die dreistelligen Summen.
Die neue Entschädigungsverordnung bietet gerade mal 8 € pro Stunde an, aber nur für Kinder bis zu 12 Jahren. Förderbedarf endet aber nicht mit 12 Jahren.
Das Bildungsministerium sollte seine Verordnung zurückziehen und sich mit den Landeselternbeiräten an einen Tisch setzen, um zu einer tragfähigen Lösung zu gelangen.”